Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Einbau
Zylinderblock mit geeignetem schaber von dichtungsresten
freimachen. Darauf achten, daß keine dichtungsreste
in die bohrungen fallen. Bohrungen mit lappen verschließen.
Zylinderkopf-dichtfläche mit einem holzschaber reinigen.
Achtung: d ...
Ablagefächer, ausrüstung fahrgastraum
Ablagefächer in den vorderen seitentüren 1
Sie dienen zur unterbringung einer 1,5-liter-
flasche.
Keinerlei gegenstände im vorderen
fußraum unterbringen,
besonders auf der fahrerseite;
sie könnten beim plötzlichen
bremsen unter ...
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