Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Fugenmaße der karosserie
Beim einbau neuer karosserieteile sind unbedingt die richtigen
luftspaltmaße einzuhalten, sonst klappert beispielsweise die
tür, oder es können erhöhte windgeräusche während der
fahrt auftreten. Der luftspalt muß auf jeden fall pa ...
Bremslichtschalter aus- und einbauen
Achtung: bremslichtschalter prüfen, siehe.
Der bremslichtschalter - p f e i l - sitzt oberhalb vom bremspedal
am pedalbock.
Ausbau
Zündung ausschalten.
Kabelstecker am bremslichtschalter abziehen.
Bremslichtschalter herausdrehen, dab ...
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